Rundenwettkampfordnung
des Bayerischen Sportschützenbundes
(damit werden alle vorherigen
Bekanntgaben ersetzt)
Die Ligen des DSB (Bundes-,
Regional- und Bayernliga werden in gesonderten Ausschreibungen bekanntgegeben.
1.1.1.1.1.1.1.1.1
Durchführung
Diese Ordnung ist maßgebend für die Durchführung der Rundenwettkämpfe im BSSB. Sie gilt für Luftgewehr und Luftpistole. Sollten Gaue, bzw. Bezirke weitere Disziplinen in ihr RWK-Programm aufnehmen, so sind diese ebenfalls analog dieser RWK-Ordnung durchzuführen. Startberechtigt sind nur Mitglieder, die über die Vereine für die sie starten, dem BSSB gemeldet sind und über einen entsprechenden RWK-Eintrag im Schützenausweis verfügen. Pro Mannschaft ist ein (1) Ausländer startberechtigt. Mitglieder, die nach dem 1. Wettkampf in den Verein aufgenommen werden, unterliegen nach ihrem Eintritt (Meldung beim Gau) eine Sperre von einem halben Jahr.Startberechtigte Stammschützen des Bundes-, Regional- oder Bayernliga sind bei den BSSB-Rundenwettkämpfen nicht startberechtigt. Für alle Ersatzschützen gilt der Punkt 2.3.4, sofern sie für den Verein starten für den sie eine Bundes-, Regional- oder Bayernligalizenz haben.
Die Rundenwettkämpfe werden als Mannschaftskämpfe
auf gegenseitigen Besuch ausgetragen. Eine Einzelwertung bleibt dem
Veranstalter (Gau oder Bezirk) überlassen. Die Durchführung und Leitung der
Rundenwettkämpfe unterstehen auf Gauebene dem Gausportleiter, auf Bezirksebene
dem Bezirkssportleiter, bzw. den jeweils dazu Beauftragten.
1.1 Wettbewerbe
In den Bezirksligen (Bezirksklassen) und der
obersten Gauliga (Gauklasse) werden jeweils 40 Schuß in einer „Offenen Klasse“
geschossen. Hier wird nach den jeweiligen Punkten der Sportordnung des
Deutschen Schützenbundes (DSB) geschossen. Optische Zielhilfsmittel dürfen in
den Bezirksligen und der obersten Gauliga ab der Altersklasse verwendet werden.
Die Verwendung des Federbocks ist nicht zugelassen.Zur Auswertung sind
Ringlesemaschinen, die von der Technischen Kommussion des DSB zugelassen sind,
erlaubt. Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen
mindestens vier Anlagen zur Verfügung stehen.
1.1.1.1.1.1.1.1.2
Austragung
2.1 Zeit der Austragung, Termine
Die Wettkämpfe finden nach dem Terminplan des Gaues oder des Bezikes statt. Die darunter liegenden Ligen (Klassen) müssen im Einvernehmen mit dem zuständigen RWK-Leiter so gelegt werden, daß Auf- und Abstiegskämpfe zur obersten Gauliga gewährleistet sind.
Einer Verlegung eines Termins kann stattgegeben
werden. Urlaub oder Krankheit sind keine Verlegsgründe. Notwendig gewordene
Verlegungen bedürfen der Genehmigung des RWK-Leiters, der umngehend zu
verständigen ist. Der Gegner ist mindestens eine Woche vor dem Wettkampf mit
einer neuen Terminabgabe zu verständigen.
2.2 Einteilung
Bei den Bezirken und Gauen sind je nach Beteiligung Klassen zu bilden, die leistungsfähig unterteilt werden. Siehe nachfolgendes Schema.
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Bezirksliga
Bezirksklasse B
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Gauliga
Gauklasse
Diese Klassen werden wiederum in Gruppen aufgeteilt. Die Gruppen sollen nach Möglichkeit regional beieinander liegen, damit weite Anfahrtswege vermieden werden. Eine Gruppe soll möglichst aus sechs Mannschaften bestehen.
2.3 Mannschaften
2.3.1
Eine Mannschft der Bezirksliga und der obersten Gauliga bestehen aus vier
Schützen und kann sich aus Teilnehmern aller Wettkampfklassen zusammensetzen
(Ausnahme siehe Punkt 6). Behinderte (Beiblatt zum Schützenausweis) können bei
Luftgewehr- und Luftpistolenmannschaften eingesetzt werden. Schützen, die in
klassengebundenen Gruppen starten (z. B. Damen, Junioren, Altersschützen)
können im Laufe eines Sportjahres nicht mehr in einer offenen Klasse starten.
Dieses gilt sinngemäß auch für Schützen, die das Wettkampfjahr in der offenen
Klasse begonnen haben.
Die Alterseinteilung entspricht der
Sportordnung des DSB.
2.3.2 Die Schützen müssen vor Beginn des Wettkampfes namentlich in die Wettkampflisten eingetragen werden.
2.3.3 Jeder
Rundenwettkampfteilnehmer kann nur für den Verein starten, für den er eine
gültige Startberechtigung (Schützenausweis und Mitgliedschaft) des BSSB
besitzt. Ein Rundenwettkampfteilnehmer kann im gleichen Wettbewerb nur für
einen Verein, einen Landesverband und nur in einer Liga starten. Jeder Schütze
muß vor Beginn des Wettkampfes diesen Nachweis vorlegen.
2.3.4 Als Mannschaftsmeldung (Stammschützen)
für den Rundenwettkampf gilt die erste Ergebnismeldung. Diese Stammschützen
müssen mindestens 30% der Mannschaftswettkämpfe bestreiten. Erreicht einer der
Stammschützen die 30% nicht, wird die Mannschaft disqualifiziert, die
Jahreswertung auf Null gesetzt und steigt ab. Etwaige Ausnahmen obliegen der
Prüfung und Entscheidung durch den nach Punkt 1 Zuständigen. Sollten beim
ersten Wettkampf Ersatzschützen eingesetzt werden, so sind in der
Ergebnismeldung die ausgefallenen Schützen aufzuführen, also die Schützen, die
die eigentliche Mannschaft bilden würden. Die Ersatzschützen müssen auf der
Wettkampfliste mit einem „E“ gekennzeichnet sein. Die ausgefallenen Schützen
dürfen nicht in einer niedrigeren Klasse starten.
Schützen die für eine zweite oder dritte
Mannschaft gemeldet waren, können (gleich ob sie als Einzel- oder
Mannschaftsschütze geschossen haben) ohne Sperrfrist sofort in einer höheren
Mannschaft starten. Sie bleiben für ihre Klasse startberechtigt. Schützen die
in einer höheren Klasse (Mannschaft) öfter als zweimal geschossen haben, können
in der laufenden Runde nicht mehr in einer niedrigeren Klassen schießen.
2.3.5 Ergebnisse von Schützen die nicht
startberechtigt waren, werden weder für die Mannschaft noch als Einzelschützen
gewertet.
2.3.6 Schießen Mannschaften des gleichen
Vereins in einer Gruppe, so können die Mannschafts- und die Ersatzschützen
nicht untereinander ausgetauscht werden. In einer Gruppe können von einem
Verein nur zwei Mannschaften starten. Schießen mehrere Mannschaften eine
Vereins in verschiedenen Gruppen in der gleichen Klasse, so können diese
Schützen ebenfalls nicht untereinander ausgetauscht werdne.
2.4 Vorschießen
Wird ein Schütze zu einer Veranstaltung oder Schießen des Gaues, des Bezirks, des Landesverbandes oder des DSB einberufen, so darf dieser Wettkampf vorgeschossen werden (beide Mannschaften). In Ausnahmefällen können jedoch auch Einzelschützen vorschießen.
Es ist nicht gestatten, daß sich nur Schützen
einer Mannschaft am Stand befinden.
2.5 Startversäumnis
Tritt eine Mannschaft zur festgestzten Zeit nicht an, werden der wartenden Mannschaft die Punkte gutgeschrieben. Sollten für Einzelschützen Sonderabsprachen der Mannschaftsführer ausgemacht worden sein, so beginnt die Wettkampfzeit dieser Schützen mit der durch die Mannschaftsführer festgelegten Zeit.
Treten einzelne Schützen, ohne vorherige
Sonderabsprachen, nach Beginn des Wettkampfes an so endet deren Schießzeit mit
Ende des bereits laufenden Wettkampfes.
1.1.1.1.1.1.1.1.3
Auswertung
Der gastgebende Verein stellt die Scheiben (elektronische Scheiben sind zugelassen) und die Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. die Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein vier Wochen aufbewahrt. Die Auswertung erfolgt nach Beendigung des Wettkampfes von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins. Ihre Entscheidungen sind gültig. Eine Nachkontrolle und eventuelle Berichtigung durch den RWK-Leiter ist möglich. Wird eine Ringlesemaschine verwendet, so gilt der dort ermittelte Schußwert. Alle Rundenwettkampfergebnisse müssen spätestens drei Tage nach dem Wettkampf (Poststempel) dem RWK-Leiter zugestellt werden. Die Zusendung der Ergebnisse erfolgt durch den siegenden Verein. Bei Punktgleichheit ist der gastgebende Verein für die Einsendung der Ergebnisse verantwortlich.
Bei Versäumnis erfolgt ein Abzug von einem
Punkt. Die Ergebnisse sollen nach Möglichkeit in der zuständigen Tagespresse
veröffentlicht werden.
1.1.1.1.1.1.1.1.4
Wertung und Aufstieg
4.1 Die Wertung erfolgt nach dem Punktsystem 2 – 1 – 0. Diese Regelung wird auch bei schuldhaftem Nichtantreten einer Mannschaft angewendet. Die nichtschuldige Mannschaft erhält zwei Punkte und als Ringgutschrift den gerundeten Durchschnitt der bisher erreichten Ringe. Ist für die Mannschaft noch keine Ringsumme vorhanden (1. Wettkampf), so wird das Ringergebnis des nächstfolgenden Wettkampfes verwendet.
4.2 Der Jahresrundenwettkampfsieger jeder
Gruppe steigt nach einem eventuellen
Qualifikationskampf in die nächsthöhere Klasse auf. Der Gruppensetzte
bzw. die Gruppensetzten steigen ab.
4.3 Tritt eine Mannschaft zu einem der
festgestzten Wettkämpfe nich an, so wird sie beim ersten Mal durch den nach
Punkt 1 dafür Zuständigen schriftlich verwarnt. Sollte sich dieses wiederholen,
wird die Mannschaft aus den laufenden Wettkämpfen herausgenommen. Die
Mannschaft steigt ab.
4.4 Mannschaften, die bei Aufstiegskämpfen
zur Bezirksrunde mit ihrem Ergebnis 5% unter dem Jahresdurchschnitt ihrer
Mannschaft bleiben, steigen ab. Diese Regelung gilt auch, falls ein
Gruppensieger den Aufstieg oder die Teilnahme an einem Qualifikationskampf
verweigert.
4.5 Will eine Mannschaft aus ihrer
bisherigen Klasse freiwillig ausscheiden gilt sie als aufgelöst.
4.6 Der Aufstieg in die Bayernliga wird mit
fünf Schützen geschossen. Die Mannschaft, welche die Teilnahme am Aufstiegkampf
zu Bayernliga verweigert, darf im darauffolgenden Jahr am Aufstiegskampf nicht
teilnehmen. Der nächstplazierte nimmt dann am Aufstiegskampf teil. Ein fünfter
vereinsfremder Schütze kann die Mannschaft beim Aufstiegskampf ergänzen, sofern
er eine Absichtserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, im Falle des
Aufstiegs in der folgenden Saison für den betreffenden Verein zu starten. Eine
Mannschaft muß immer mit fünf Startern antreten.
Zu diesem Aufstiegskampf sin folgende
Mannschaften berechtigt: BayL Nord-West je zwei Mannschaften Bez. Ufr + Bez.
Mfr, BayL Nord-Ost je zwei Mannschaften Bez. Ofr + Bez. Opf und OSB, BayL
Süd-West vier Mannschaften Bez. Schw + zwei Mannschaften Bez. Obb-West, BayL
Süd-Ost je vier Mannschaften Bez. Nby + Bez. Obb-Ost + zwei Mannschaften aus
dem Bez. Mchn.
Die Bezirke regeln die Starterlaubnis für den
Aufstiegskampf. Hat ein Verein den Aufstiegskampf mitgeschossen so kann dieser
im Falle eines Aufstiegs die Mannschaft nicht mehr zurückziehen.
1.1.1.1.1.1.1.1.5
Kampfgericht
Zur Entscheidung über Einsprüche wird ein Kampfgericht bestellt. Seine Beisitzer werden von der Sportleitung des zuständigen Gaues, Bezirkes oder Landesverbandes ernannt. Erklärt sich ein Mitglied eines Kampfgerichtes für befangen, so bestimmt der zuständige Sportleiter für diesen Fall einen Vertreter. Bei allen unter der obersten Gauliga schießenden Klassen ist auch die Berufung beim zuständigen Gau einzulegen.
5.1 Gegen die von den Mannschaftsführern
abgezeichneten Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben werden.
Bei allen anderen Einsprüchen endet die Frist eine Woche (Poststempel) nach dem
jeweiligen Wettkampf. Einsprüche, einschließlich Einspruchsgebühr, erfolgen
schriftlich an den zuständigen Rundenwettkampfleiter. Dieser beantragt beim
Sportleiter die Einberufung des Kampfgerichtes. Die Einspruchsfrist bei den
Aufstiegs- oder Endkämpfen endet zwanzig Minuten nach Aushang der Ergebnisse.
5.2 Die Protestgebühr beträgt auf Gauebene
40€, auf Bezirksebene 80€ und auf Landesebene 110€. Die Protestgebühr bei
Aufstiegs- oder Endkämpfen legt der Veranstalter fest. Für eine Berufung ist
die doppelte Protestgebühr zu entrichten.
5.3 Gegen die Entscheidung der
Kampfgerichte der Gaue (hier nur die oberste Gauliga oder Gauklasse) und der
Bezirke kann innerhalb von vierzehn Tagen Berufung eingelegt werden.
5.4 Über eine Berufung gegen die
Entscheidung eines Gaukampfgerichtes (hier nur die oberste Gauliga oder
Gauklasse) entscheidet ein von der Bezirkssportleitung ernanntes
Berufungsgericht entgültig. Über eine Berufung gegen die Entscheidung eines
Bezirksgerichtes entscheidet ein von der Landessprotleitung ernanntes
Berufungsgericht entgültig. Über Einsprüche beim Aufstiegskampf zur Bayernliga
entscheidet das Kampfgericht der Bayernliga entgültig.
5.5 Bei sportlich unfairem Verhalten
einzelner Mannschaften oder bei bewußtem Abblocken der laufenden Runde steht es
dem zuständigem Gau-, Bezirks- oder Landessportleiter zu, Disziplinarmaßnahmen
zu ergreifen. Diese können bis zum Ausschluß der betroffenen Mannschaften
gehen.
1.1.1.1.1.1.1.1.6
Sonderregelungen
Die Bezirke können für ihre oberste Bezirksliga das Regelwerk der Bayernliga anwenden. Für alle weiteren Mannschaften der Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklassen) die sich an den Rundenwettkämpfen des BSSB beteiligen, gilt die vorstehende Ordnung ohne jegliche Zusätze oder Sonderregelungen.
Ansprechpartner:
Heinrich Schärl
1. Gausportleiter
Schulstraße 15
95689 Fuchsmühl
Tel. 09634 / 608