Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
auf Nachfrage unseres Schützenkameraden Roland Herrmann von der SG Tell Bärnau ergeht folgende Information des Landratsamt Tirschenreuth, vertreten durch Claudia Plank.
Folgende Arten von Testnachweisen erfüllen die rechtlichen Anforderungen:
1. Ein PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
2. Ein PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
3. Ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Im Übrigen müssen die Testnachweisen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entsprechen.
Wird Möglichkeit 3 gewählt (Selbsttest), so muss dieser vor Ort unter Aufsicht stattfinden. Bescheinigungen über Selbsttests können nur vom Gesundheitsamt zugelassene Stellen ausstellen.
Weitere Informationen sind in der Rubrik Corona-Info zu finden.
Kommentar schreiben