Waffenrecht · 13. Oktober 2021
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, seit September 2021 sind nun alle Regelungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Wesentlich für uns Sportschützen sind u.a. die Neuerungen zur Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Der BSSB war bestrebt, gemeinsam mit dem bayerischen Innenministerium einen praktikablen Weg für unsere Mitglieder zu finden. Alle Einzelheiten hierzu sowie Links zu entsprechenden Mustervorlagen findet Ihr in den...